Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Andevion AG — Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungsverträge zwischen der Andevion AG, Jonas Aufmwasser, Aatalstrasse 35, 8636 Wald, Zürich, Schweiz (nachfolgend «Andevion») und ihren Auftraggebern (nachfolgend «Kunde»).
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sind nur dann gültig, wenn Andevion diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von Andevion oder durch die Erbringung der vereinbarten Leistung. Angebote von Andevion sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Leistungsvereinbarung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Preis und Zeitplan führen.
Andevion erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und unter Anwendung der branchenüblichen Sorgfalt. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Andevion eine sorgfältige Ausführung der Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (Werkvertrag ausgeschlossen, sofern nicht explizit vereinbart).
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt Andevion rechtzeitig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlende oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Andevion. Allfällige Mehraufwände werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise richten sich nach dem im Angebot oder Vertrag festgelegten Honorar. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern anwendbar.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Andevion berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu berechnen sowie die Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang zu sistieren.
Reise- und Spesenvergütungen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
6. Termine und Fristen
Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich, sofern sie schriftlich als solche bestätigt wurden. Andevion ist bei Verzögerungen, die durch den Kunden oder durch unvorhersehbare Umstände (höhere Gewalt) verursacht werden, von der Einhaltung der Fristen entbunden. In solchen Fällen verlängern sich die Fristen um die Dauer der Verzögerung.
7. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Andevion ist berechtigt, den Kunden sowie den allgemeinen Projekttyp als Referenz zu nennen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
8. Geistiges Eigentum
Arbeitsergebnisse, die Andevion im Rahmen eines Auftrags erstellt, gehen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in das Eigentum des Kunden über, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.
Methoden, Tools, Frameworks und allgemeines Know-how, das Andevion in die Zusammenarbeit einbringt, verbleiben im Eigentum von Andevion und werden dem Kunden lediglich zur Nutzung im Rahmen des konkreten Projekts überlassen.
9. Haftung
Andevion haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Haftung von Andevion ist in jedem Fall auf die Höhe des für den betreffenden Auftrag vereinbarten Honorars begrenzt.
10. Kündigung
Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden sind bereits erbrachte Leistungen vollumfänglich zu vergüten. Andevion ist berechtigt, darüber hinaus entgangenes Honorar für den verbleibenden Vertragszeitraum geltend zu machen.
11. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung von Andevion, die auf www.andevion.com einsehbar ist, sowie in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB sowie alle Verträge zwischen Andevion und dem Kunden unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Wald, Kanton Zürich, Schweiz. Andevion ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14. Änderungen der AGB
Andevion behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuelle Version ist auf www.andevion.com abrufbar. Für bestehende Verträge gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Andevion AG, Aatalstrasse 35, 8636 Wald, Zürich | info@andevion.com | www.andevion.com